Impressum & AGB


Herausgeber der Website (Angaben gemäß TDG §6):

bénéfice café GmbH
Sitz der Gesellschaft: Berlin
Amtsgericht Charlottenburg
HRB 121538 B

Geschäftsführerin: Gabriele Perschke

Tel.: (030) 21 96 03 60
E-Mail: info@benefice-cafe.de

Geschäftsführer / Inhaltl. Verantwortlicher gem. MDStV §10, Abs. 3:
Gabriele Perschke
Schivelbeiner Straße 11 - 10439 Berlin
Tel.: (030) 21 96 03 60

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Koordination/Konzeption:
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) bénéfice café GmbH

§ 1
Unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen, sowie deren Abwicklung erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen. Entgegensprechenden Einkaufs- oder Auftragsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Abänderungen oder Aufhebung dieser AGB´s sind nur wirksam, wenn und soweit wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigen.

§ 2
Unsere Angebote sind freibleibend. Vertragliche Bedingungen treten erst mit dem Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder der Zusendung der Ware ein.

§ 3
Alle genannten Liefertermine sind unverbindlich und gelten als nur annähernd vereinbart, soweit sie nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Bei unverbindlichen Lieferterminen gilt eine Lieferung innerhalb von 30 Tagen nach der angegebenen Lieferzeit auf jeden Fall noch als rechtzeitig. Falls wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten können oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die mit dem Liefertermin beginnt. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Wird uns die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen außergewöhnlichen und unverschuldeten Um-ständen ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses. Gleiches gilt für eine gesetzliche oder vom Käufer gesetzte Frist für die Leistungserbringung, insbesondere für Nachfristen bei Verzug. Vor Ablauf der gemäß Absatz 3 verlängerten Lieferzeit bzw. Leistungsfrist ist der Käufer weder zum Rücktritt noch zum Schadenersatz berechtigt. Dauert das Leistungshindernis länger als 8 Wochen an, sind sowohl der Käufer als auch wir zum Rücktritt berechtigt, soweit der Vertrag noch nicht durchgeführt ist. Ist der Käufer vertraglich oder gesetzlich (z.B. wegen Interessewegfall) ohne Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, so bleibt dieses Recht unberührt. Bei einem etwaigen Lieferverzug, soweit er nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, sind Schadensersatzansprüche jeder Art ausgeschlossen.

§ 4
Zu Teillieferungen sind wir grundsätzlich berechtigt; jede Teillieferung gilt hinsichtlich der Fälligkeit unseres Zahlungsanspruches als selbstständige Lieferung. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers. Die Gefahr geht mit der Verladung der Ware auf ihn über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist und/oder der Versand mit unseren eigenen Fahrzeugen erfolgt. Wir sind nicht verpflichtet, für eine Transportversicherung zu sorgen.

§ 5
Erfüllungsort ist Berlin.

§ 6
Mängelrügen sind nach Empfang des Liefergutes unverzüglich und schriftlich bei uns anzubringen:

- Erkennbare Mängel sind sofort beim Frachtführer anzuzeigen.
- Bei verdeckten Mängeln unverzüglich nach Entdeckung des Mangels, andernfalls ist jegliche Gewährleitung ausgeschlossen.


Bei berechtigten Mängelrügen sind wir nach unserer Wahl zur Behebung des Mangels oder zur kostenfreien Nachlieferung von Ersatzstücken berechtigt; hierzu hat uns der Abnehmer eine angemessene Frist zu gewähren. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Nachlieferung ist der Abnehmer zur Wandlung oder Minderung berechtigt. Schadenersatz wegen Nichterfüllung ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen; es sei denn, es handelt sich um einen Schaden durch Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit.

Wir leisten Gewähr für etwaige Mängel, mit denen unsere Erzeugnisse – es sei denn, es würde sich um gebrauchte Maschinen handeln, für die wir keine Gewährleistung übernehmen – im Zeitpunkt des Gefahrüberganges behaftet waren, auf Dauer von 12 Monaten für alle mechanischen und elektrischen Teile, wie elektrische Heizkörper, Schaltgeräte und Motoren etc. unserer Erzeugnisse ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges, aber unter der Voraussetzung, dass unsere Betriebs- und Wartungsanweisungen sorgfältig befolgt werden und der Käufer nicht selbst oder durch Dritte Reparaturen, Ersatzlieferungen oder sonstige Eingriffe in die gelieferten Erzeugnisse vorgenommen hat. Unsere Gewährleistung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, ungeeigneter Betriebsmittel oder infolge sonstiger Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Für erbrachte Nachbesserungen beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Monate, für Ersatzlieferungen 6 Monate. Sie läuft aber mindestens bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand.

Bei Lieferung von fabrikneuen Ersatzteilen beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrüberganges. Haben wir den Einbau übernommen, ab dem Tag des Einbaus. Beim Verkauf von Ersatzteilen, deren Einbau wir nicht übernommen, beschränkt sich die Gewährleistung auf den Fall der unentgeltlichen Ersatzlieferung. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungshilfen.

§ 7
Bei Reparaturen und Wartungsarbeiten stellen wir unseren Kundendienst nach Maßgabe der jeweils geltenden Berechnungssätze zur Verfügung.
Kundendienstmonteure sind nicht berechtigt, Garantiezusagen und andere den Verkäufer verpflichtende Erklärungen abzugeben.
§ 8
Unsere Rechnungen enthalten Bruttopreise (die Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen), sie sind – sofern in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart ist – sofort ohne Abzug zahlbar. Eingehende Zahlungen werden mit den jeweils ältesten offenen Forderungen verrechnet.
Der Käufer kommt auch ohne eine Mahnung unsererseits in Verzug, wenn er den Kaufpreis nicht innerhalb von 20 Tagen nach Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, werden seine sämtlichen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns sofort fällig. In diesem Fall sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in gesetzlich festgelegter Höhe zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer bleibt vorbehalten. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Verkäufer anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.

§ 9
Alle Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Der Käufer hat uns von Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Maßnahmen zum Schutz gegen Zugriffe Dritter entstehen. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung unsererseits nicht nach, so können wir die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung der Vorbehaltssache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rückbehalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös wird mit unseren offenen Forderungen aufgerechnet.

§ 10
Der Käufer ist damit einverstanden, dass wir die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeiten, insbesondere speichern oder an eine Kreditschutzorganisation übermitteln, soweit dies im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages erfolgt oder zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Käufers an dem Ausschluss der Verarbeitung, insbesondere der Übermittlung, dieser Daten überwiegt.

§ 11
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB´s unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so werden alle übrigen Bedingungen davon nicht berührt. Bei möglichen unwirksamen Bestimmungen werden die Parteien sich bemühen, diese durch solch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser AGB´s entsprechen. Dies gilt auch, wenn bei Auslegung oder Durchführung dieser AGB´s eine ergänzungsbedürftige Lücke erkennbar wird.

§ 12
Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer und uns gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Käufer seinen Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland hat. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne Einwilligung des Verkäufers abzutreten. Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für beide Teile – auch für Wechsel- und Scheckklagen – Sitz des Verkäufers. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Die menschliche Geisteskraft steigt proportional zur getrunkenen Kaffeemenge.


Sir James Mackintosh